Explosionsschutz / BetrSichV + GefStoffV

Wir leben alle unterm gleichen Himmel — haben aber nicht den gleichen Horizont !

>> Unsere ZEIT ist eine Zeit der Erfüllung — Erfüllungen sind sehr oft auch ENTTÄUSCHUNGEN <<
(Robert Musil)
Wir bieten gerne für Sie die Ausführung eines Explosionsschutz-Dokumentes für Ihre explosions-gefährdeten Anlage gem. §3 BetrSichV 2015 an.

Muster: Gefährdungsbeurteilung
(bitte hier klicken)

  • Gefährdungsbeurteilung gemäß BetrSichV + GefStoffV (führt ein Sicherheitsingenieur / Sachverständiger durch).

  • Untersuchung zur Arbeitssicherheit / Betriebssicherheit (§3 BetrSichV; §5 ArbSichG):

    •  Gefährdungsbeurteilung gem. Gefahrstoffverordnung

    •  Ermittlung und Bewertung der Gefährdungsfaktoren entsprechend der BetrSichV.

  • Erstellung von Checklisten zur Ermittlung von Gefährdungen (abhängig vom Arbeitsmittel).

  • Entwicklung einer Beurteilungs- und Bewertungsmatrix zur Risikobeurteilung.

  • Festlegung von Gegenmaßnahmen in Abhängigkeit des Gefahrenpotentials oder des Schutzstufenkonzepts (Gefahrstoffverodnung).

  • Begehung der überwachungsbedürftigen Anlage zur Durchführung der Arbeitssicherheits-Untersuchungen und Durchführung von außerordentlichen Prüfungen.

  • Festlegung von wiederkehrenden Prüfungen und Prüfristen für Apparate / Komponenten (gem. Gefährdungsbeurteilung).

  • Untersuchung von Unfallereignissen und Festlegung von evtl. Gegenmaßnahmen.

Explosionsschutzdokument: §6 BetrSichV 2015

Muster: Explosionsschutzdokument
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  • Erstellung von Betriebsanweisungen / Betriebshandbüchern.

  • Gutachten über die Betriebssicherheit inkl. Anlagenbegehungen.

  • Integration von Ergebnissen von Gefährdungsbeurteilungen gem. §3 der neuen BetrSichV 2015 in ein bestehendes integriertes Qualitäts- und Umweltmanagementsystem (DIN EN ISO 9001 und 14001).

  • Der Arbeitgeber hat unabhängig der Anzahl seiner Beschäftigten im Rahmen der Pflichten nach §3 der BetrSichV sicherzustellen, dass für die Ex-Anlage ein Dokument hinsichtlich des Explosionsschutzes erstellt und auf dem letzten Stand gehalten wird.

  • Erstellung eines Explosionsschutzdokuments oder eines Explosionsschutzkonzepts gem. §6 BetrSichV durch einen Sachverständiger für Explosionsschutz und Anlagensicherheit gem. §29a BImSchG.


Referenzen zum ArbSichG + zur BetrSichV

  • Erfahrungen in der Begutachtung und Handhabung von Gefahrstoffen und wassergefährdenden Stoffen.

  • Bewertung von toxischen Gaskonzentrationen bei Prüfung und Erstellung einer Vielzahl Störfallbetrachtungen / Auswirkungsbetrachtungen in Sicherheitsanalysen / Gutachten.

  • Durchführung von Gefährdungsanalysen (ArbSchG, BetrSichV).

  • Gutachten zur Anlagensicherheit / Betriebssicherheit inklusive Anlagenbegehungen.

Um Ihnen zu den meistgestellten Fragen, Begriffe oder Abkürzungen zum Explosionsschutz die entsprechenden Lösungen oder Beantwortungen geben zu können, sehen Sie bitte auf der Seite "Extronic Gohm Consulting / FAQ" nach.