1. Geltungsbereich und Abweichungen
1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge zwischen dem Auftraggeber und dem Ing.-Büro Wolfgang F. P. Gohm Sachverständige für Explosionsschutz und Anlagensicherheit; Extronic Gohm Consulting in Baden-Baden. Mit der Entgegennahme der erbrachten Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen unter Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.
1.2 Abweichungen von diesen Bedingungen und insbesondere auch Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie vom Ing.-Büro Wolfgang F. P. Gohm Sachverständige für Explosionsschutz und Anlagensicherheit; Extronic Gohm Consulting in Baden-Baden ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt werden.
2. Angebote, Nebenabreden
2.1 Die Angebote des Ing.-Büros Wolfgang F. P. Gohm Sachverständige für Explosionsschutz und Anlagensicherheit; Extronic Gohm Consulting in Baden-Baden sind, sofern nichts anderes angegeben ist, freibleibend und zwar hinsichtlich aller angegebenen Daten einschließlich des Honorars. Eine zwischen Angebotserstellung und Rechnungslegung erfolgte Änderung der Honorare in den Honorarrichtlinien und Leistungsbildern berechtigt das Ing.-Büro Wolfgang Gohm Sachverständige für Explosionsschutz und Anlagensicherheit; Extronic Gohm Consulting in Baden-Baden zu einer entsprechenden Änderung des Honorars.
2.2 Enthält eine Auftragsbestätigung des Ing.-Büro Wolfgang F. P. Gohm Sachverständige für Explosionsschutz und Anlagensicherheit; Extronic Gohm Consulting in Baden-Baden Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.
2.3 Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
3. Vertragsgegenstand, Rechte und Pflichten
3.1 Der Vertragsgegenstand richtet sich nach unserem Angebot.
3.2 Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus Vertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3.3 Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch das Ing.-Büro Wolfgang F. P. Gohm Sachverständige für Explosionsschutz und Anlagensicherheit; Extronic Gohm Consulting in Baden-Baden um Gegenstand des vorliegenden Vertragsverhältnisses zu werden.
3.4 Wir sind verpflichtet, unsere vertraglichen Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik, den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und den einschlägigen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu erbringen. Im Rahmen der vereinbarten Leistungen haben wir dem Auftraggeber, soweit erforderlich, über alle bei der Durchführung seiner Aufgaben wesentlichen Angelegenheiten zu unterrichten. Wenn für uns erkennbar wird, dass die erwarteten Kosten überschritten werden, sind wir verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich zu unterrichten.
3.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Durchführung unserer Leistungen zu fördern. Insbesondere sind anstehende Fragen unverzüglich zu entscheiden. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, uns die erforderliche Einsicht in sämtliche Unterlagen zu gewähren, welche die Vertragsleistungen und deren Honorierung betreffen.
3.6 Ing.-Büro Wolfgang F. P. Gohm Sachverständige für Explosionsschutz und Anlagensicherheit; Extronic Gohm Consulting in Baden-Baden kann zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers Aufträge erteilen. Das Ing.-Büro Wolfgang F. P. Gohm Sachverständige für Explosionsschutz und Anlagensicherheit; Extronic Gohm Consulting in Baden-Baden ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber von dieser Absicht schriftlich zu verständigen und dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an einen Dritten binnen 10 Tagen zu widersprechen. Für Leistungen Dritter stehen wir wie für eigenes Verhalten ein.
3.7 Soweit es unsere Aufgabe erfordert, sind wir verpflichtet und berechtigt, die Rechte des Auftraggebers zu wahren. Finanzielle Verpflichtungen für den Auftraggeber dürfen wir nur dann eingehen, wenn Gefahr im Verzug und das Einverständnis des Auftraggebers nicht rechtzeitig zu erlangen ist.
4. Gewährleistung und Schadenersatz
4.1 Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrügen erhoben werden, die ausschließlich durch eingeschriebenen Brief binnen 14 Tage ab Übergabe der Leistung oder Teilleistung zu erfolgen hat. Danach gilt unsere Leistung als abgenommen.
4.2 Ansprüche auf Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen. Ansprüche auf Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden sind vom Ing.-Büro Wolfgang F. P. Gohm Sachverständige für Explosionsschutz und Anlagensicherheit; Extronic Gohm Consulting in Baden-Baden innerhalb angemessener Frist, die im allgemeinen ein Drittel der für die Durchführung der Leistung vereinbarten Frist betragen soll, zu erfüllen. Ein Anspruch auf Verspätungsschaden kann innerhalb dieser Frist nicht geltend gemacht werden.
4.3 Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. In allen anderen Fällen beschränkt sich unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf solche Schäden, die dem Grunde und der Höhe nach durch unsere Haftpflichtversicherung gedeckt sind. Für Schäden, die ausnahmsweise nicht versicherbar sind, haften wir bis zur Höhe des Honorars für die Leistungsphase, in die die Pflichtverletzung fällt.
4.4 Im Falle unserer Inanspruchnahme können wir verlangen, dass uns die Beseitigung des Schadens übertragen wird.
4.5 Unsere Haftung erstreckt sich nicht auf Schäden, deren Entstehen ein Dritter mitverschuldet hat.
4.6 Der Umfang eines Schadensersatzanspruchs ist auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
4.7 Wir haften nicht für indirekte oder Folgeschäden unseres Auftraggebers, insbesondere entgangenen Gewinn.
5. Vorzeitige Vertragsauflösung
5.1 Ein Vertrag kann von beiden Seiten vor Erbringung der vereinbarten Leistung nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.
5.2 Bei Verzug einer Leistung des Ing.-Büros Wolfgang F. P. Gohm Sachverständige für Explosionsschutz und Anlagensicherheit; Extronic Gohm Consulting in Baden-Baden ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist möglich; die Nachfrist ist mit eingeschriebenem Brief zu setzen.
5.3 Bei Verzug des Auftraggebers bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die Durchführung des Auftrages durch das Ing.-Büro Wolfgang F. P. Gohm Sachverständige für Explosionsschutz und Anlagensicherheit; Extronic Gohm Consulting in Baden-Baden unmöglich macht oder erheblich behindert, ist das Ing.-Büro Wolfgang F. P. Gohm Sachverständige für Explosionsschutz und Anlagensicherheit; Extronic Gohm Consulting in Baden-Baden zum Vertragsrücktritt berechtigt.
5.4 Bei berechtigtem Vertragsrücktritt behält das Ing.-Büro Wolfgang F. P. Gohm Sachverständige für Explosionsschutz und Anlagensicherheit; Extronic Gohm Consulting in Baden-Baden den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers. Bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers sind von diesem die vom Ing.-Büro Wolfgang F. P. Gohm Sachverständige für Explosionsschutz und Anlagensicherheit; Extronic Gohm Consulting in Baden-Baden erbrachten Leistungen zu honorieren.
6. Honorar
6.1 Maßgebend ist die für unsere Leistung vereinbarte Vergütung.
6.2 Der Auftraggeber leistet auf unsere Anforderung hin, nach dem jeweiligen Stand der erbrachten Leistung Abschlagszahlungen.
6.3 Teilrechnungen werden für abgeschlossene Teilleistungen gestellt.
6.4 Eine Schlussrechnung wird nach Abschluss aller Leistungen gestellt und als solche ausgewiesen.
6.5 Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang zahlbar. Maßgebend ist der Zahlungseingang auf unserem Konto. Eine Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückhaltungsrechtes gegen unseren Honoraranspruch ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig.
6.6 Die Mehrwertsteuer wird mit dem zum Zeitpunkt der entstehenden Steuerschuld geltenden Satz berechnet.
6.7 Alle Preise verstehen sich in € (EURO).
7. Geheimhaltung
7.1 Das Ing.-Büro Wolfgang F. P. Gohm Sachverständige für Explosionsschutz und Anlagensicherheit; Extronic Gohm Consulting in Baden-Baden ist zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber erteilten Informationen verpflichtet.
7.2 Das Ing.-Büro Wolfgang F. P. Gohm Sachverständige für Explosionsschutz und Anlagensicherheit; Extronic Gohm Consulting in Baden-Baden ist auch zur Geheimhaltung seiner Planung- und Dienstleistungstätigkeit verpflichtet, wenn und solange der Auftraggeber an dieser Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse hat.
7.3 Nach Durchführung des Auftrages ist das Ing.-Büro Wolfgang F. P. Gohm Sachverständige für Explosionsschutz und Anlagensicherheit; Extronic Gohm Consulting in Baden-Baden berechtigt, das vertragsgegenständliche Werk gänzlich oder teilweise zu Werbezwecken zu veröffentlichen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.
8. Urheberrecht
8.1 Pläne, Prospekte, Berichte, Technische Unterlagen und dgl. des Ing.-Büros Wolfgang F. P. Gohm Sachverständige für Explosionsschutz und Anlagensicherheit; Extronic Gohm Consulting in Baden-Baden sind urheberrechtlich geschützt. Jede gänzliche oder teilweise Veröffentlichung ist nur mit Zustimmung des Ing.-Büros Wolfgang F. P. Gohm Sachverständige für Explosionsschutz und Anlagensicherheit; Extronic Gohm Consulting in Baden-Baden zulässig; ebenso die Weitergabe und die wiederholte Nutzung, durch Dritte oder den Auftraggeber selbst.
8.2 Das Ing.-Büro Wolfgang F. P. Gohm Sachverständige für Explosionsschutz und Anlagensicherheit; Extronic Gohm Consulting in Baden-Baden ist berechtigt, der Auftraggeber verpflichtet, bei Veröffentlichungen und Bekanntmachungen über die erbrachten Leistungen den Namen des Ing.-Büros Wolfgang F. P. Gohm Sachverständige für Explosionsschutz und Anlagensicherheit; Extronic Gohm Consulting in Baden-Baden anzugeben.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Die vorstehenden Bedingungen und die bei Vertragsschluss zusätzlich getroffenen schriftlichen Vereinbarungen sind vollständig und ersetzen alle früheren mündlichen und schriftlichen Vereinbarungen.
9.2 Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Verbindlichkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht. Die Parteien sind verpflichtet, eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.
9.3 Änderungen und Ergänzungen der vorstehenden Bedingungen und bei Vertragsschluss zusätzlich getroffenen Vereinbarungen bedürfen ebenfalls der Schriftform.
9.4 Sofern diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Ing.-Büros Wolfgang F. P. Gohm Sachverständige für Explosionsschutz und Anlagensicherheit; Extronic Gohm Consulting in Baden-Baden nichts anderes bestimmen, gilt das Werkvertragsrecht des BGB.