Wir bieten Ihnen gerne auf Grund unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der industrielen Arbeitssicherheit unsere Beratung und Dienstleistung für den Arbeitsschutz Ihrer Ex-Anlage an.
Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung seiner beschäftigten Mitarbeiter, die z.B. Arbeiten in explosionsgefährdeter Atmosphäre verrichten müssen. Dabei können oft die Personenschäden als Folge von Verletzungen durch Arbeitsunfälle, Berufserkrankungen oder sonstiger schädlicher Einflüsse führen
Die rechtliche Grundlage zur gewerblichen Arbeitssicherheit bietet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Sozialgesetzbuch (SGB VII) der "gesetzlichen Unfallversicherung".
Im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sind die interne Bestellung und die Aufgaben geregelt u.a. der Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure) und der Arbeitsmedizin (Betriebsärzte).
Die Betreiber-Richtlinie RL 1999/92/EG ist am 01.07.2003 in die nationale Betriebssicherheits-Verordnung (BetrSichV) übergegangen und bildet die Verordnung über Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit für Arbeitsnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphäre gefährdet werden können.
Die BetrSichV soll den Betreibern, insbesondere kleinerer und mittelständischer Unternehmen auf dem Gebiet des Explosionsschutzes die Möglichkeit geben die bestehenden Gefahren zu ermitteln und die Risiken zu bewerten.
Dabei sind spezielle Maßnahmen zur sicheren Arbeitsumgebung zu beachten, die dem Schutz und der Gesundheit der Arbeitnehmer dient, die durch explosionsfähige Atmosphäre gefährdet sind.
Wichtige Information:
Sind mehrerer Unternehmen an einer Arbeitsstätte beschäftigt, ist es unbedingt erforderlich entsprechende Koordinationsmaßnahmen und -modalitäten vorzunehmen und ein Explosionsschutzdokument auszuarbeiten.
Um Ihnen zu den meistgestellten Fragen, Begriffe oder Abkürzungen zum Explosionsschutz die entsprechenden Lösungen oder Beantwortungen geben zu können, sehen Sie bitte auf der Seite "Extronic Gohm Consulting / FAQ" nach.