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Ein herzliches Willkommen auf der Homepage der Sachverständigen des Explosionsschutzes !

>> Das größte Vergnügen ist es, etwas zu tun, wovon die anderen sagen, dass man es nicht kann << (Mahatma Gandhi)

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Das Experten-Team der "Sachverständigen" des Explosionsschutzes (Gas- und/oder Staub-Explosionsschutz) und der   "Befähigten Personen" für die Anlagensicherheit  

Ingenieur-Büro für Explosionsschutz
und Anlagensicherheit

Wolfgang F. P. Gohm
Dipl.-Ing. (FH)

D-76534  Baden-Baden (Lichtental)
Eckbergstr. 35

 Logo; Telefon  +49 (0) 7221-7685
 Logo; Handy     +49 (0) 163-7685000
 Logo; E-Mail   info@extronic-gohm.de 
 Logo; Internet   http://www.extronic-gohm.de

 


DKE-Logo; braunSeit Januar 2010 sind wir beteiligt im           AK 241.0.14 "Eigensicherheit" der DKE an Normungsarbeiten in DKE-Arbeitsgremien

 

Aktuell: Nächste DKE-Tagung des AK 241.0.14 "Eigensicherheit" ist nach heutigem Stand für das 1. Quartal 2011 geplant. 

--> Ort und Zeitpunkt werden noch rechtzeitig bekannt gegeben!


Explosionsschutz ist unser vorrangiges Thema !

Gruppe II-Geräte: Explosionsschutz (Gas-Ex / Staub-Ex) und Gruppe I-Geräte: Schlagwetterschutz

Ex-Logo; 3D-Darstellung

Gerne bieten wir Ihnen eine komplette Unterstützung für Ihr Unternehmen an. 

Wir sind anerkannte Sachverständige des Explosionsschutzes und "Befähigte Personen" der Anlagensicherheit von ex-geschützten  elektrischen Betriebsmitteln bzw. nicht-elektrischer Geräte, die eingesetzt werden können in chemischen-, petrochemischen-, pharmazeutischen Anlagen und in der Raffinerie-Industrie der Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik (MSR-Technik).

Sie als Kunde profitieren von der jahrzehntelangen Erfahrung und dem seit einigen Jahren fachkundigen Ruf unserer anerkannten "Sachverständigen" des Explosionsschutzes und "Befähigten Personen" für die Anlagensicherheit im Unternehmen in Baden-Baden

Extronic Gohm Consulting

Kontaktieren Sie uns bitte, damit wir Ihnen beweisen können, dass unsere Erfahrung für Sie nur Vorteile bieten kann

•  als "Sachverständige" des Explosionsschutzes                 nach RL 94/9/EG → ATEX 95 gemäß der ExVO           (Hersteller-Richtlinie)

•  als "Befähigte Personen" der Anlagensicherheit               nach RL 1999/92/EG → ATEX 137 gemäß der BetrSichV (Betreiber-Richtlinie)

 

Um Ihre interne Klärung zu den meistgestellten Fragen, Begriffe oder Abkürzungen zum Explosionsschutz zu beantworten, sehen Sie doch bitte ganz einfach auf unserer Seite "FAQ zum Thema Explosionsschutz" nach, dort wird Ihnen eine Lösung und/oder eine Beantwortung unterbreitet.